Zugelassen zum Wettbewerb sind die Träger der Sport- und Bewegungsräume. Es können sich demnach all jene Institutionen bewerben, welche eine öffentliche Anlage verwirklicht und einen vorbildlichen und innovativen Raum für Bewegung und Sport geschaffen haben. Zugelassen zum Wettbewerb sind nur öffentliche Anlagen, die am oder nach dem 1.1.2015 neu eröffnet, oder in wesentlichen Bereichen verändert, um- oder neugestaltet wurden. Für einen »bewegten Lebensstil« braucht es im urbanen und kommunalen Raum und im entsprechenden Wohnumfeld Rahmenbedingungen, welche als attraktive Areale und Bewegungsflächen direkt und indirekt Anreize und Impulse für eine spielerische bewegte Aktivität bieten. Gemeint sind bewegungsfreundliche und bewegungsfördernde Infrastrukturen, die öffentlich für jedermann und zu (fast) jeder Zeit zugänglich sind. Sie ermöglichen Bewegungsaktivitäten eines Einzelnen oder einer Gruppe. Sie können dabei auch Areale (im Sinne von Spielfeldern) für "Regelspiele" anbieten.
Dieses soll als Leitidee, Motto oder "Roter Faden" der Gestaltung des Sport- und Bewegungsraumes zu Grunde liegen und auch Elemente der Topografie, Vegetation, Ausstattung usw. umfassen. Die Auslobung zielt ausdrücklich auch auf die Einbeziehung des Umfeldes. Besonders bewertet werden also Planungen, die über den Einsatz isoliert eingesetzter, konkreter "Bewegungsgeräte" hinausreichen. Ebenso positiv bewertet werden Orte, an denen wir mit einer anderen funktionalen »Zuweisung« rechnen – Orte, deren Nutzung als "Raum für Bewegung" nicht ohne Weiteres zu "erwarten" ist.
Sofern bei der Planung und Realisierung Aspekte der Beteiligung und Partizipation, des Gendering oder der Barrierefreiheit eine Rolle spielten und umgesetzt wurden, sollten diese nachvollziehbar dargestellt werden. Klassische Vereinssportanlagen, die sich durch eine besondere Innovationskraft und ein besonders Konzept im Sinne der oben dargelegten Zielrichtung auszeichnen und geprägt sind, werden ebenso zum Wettbewerb zugelassen. Die eingereichten Beispiele werden bewertet unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Platzgröße, Budget etc.). Weiterhin sollten jene Planungskriterien nachvollziehbar beschrieben und hervorgehoben sein, die phantasiereiche spielerische, kreative Bewegungen ermöglichen, fördern, strukturieren, ohne dass dies zu Konflikten führt – beispielsweise zwischen unterschiedlichen Interessen von Nutzergruppen. Zugelassen zum Wettbewerb sind auch Außenanlagen von Kindergärten/Schulen sowie Indoor-Bewegungsräume.
Für weitere Informationen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.